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https://tinyurl.com/yc8w7eu4 Es wird dort u.a. behauptet:

„Ein Angehöriger des „Bundesstaats Bayern“ hatte im Oktober 2016 in Georgensgmünd (Bayern) bei einer Exekutivmaßnahme das Feuer auf Sondereinsatzkräfte der Polizei eröffnet, ein Beamter erlag kurze Zeit später seinen dadurch erlittenen Verletzungen.“

oder

Dass Angehörige der „Reichsbürger“-Bewegung auch bereit sind, gegen Beamte Schuss­waffen einzusetzen, belegt neben dem Vorfall in Georgensgmünd auch der Schusswechsel eines „Reichsbürgers“ mit der Polizei im August 2016 in Reuden (Sachsen-Anhalt).

Die Wahrheit ist, daß es sich bei dem Schützen, wie sie von Anfang an wussten, um KEINEN Staats­angehörigen des Staates Bundestaat Bayern (in Reorganisation) mit nachgewiesener Abstammung gem. Reichs- und Staatsange­hörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG 1913) handelte, hat dieser doch, analog zum Vorfall in Reuden, explizit seinen Staat Plan ausge­rufen.

Die Staatsangehörigen des Staates Bundesstaat Bayern (in Reorganisation) haben ihre Abstammung gem. RuStAG 1913 lückenlos nachgewiesen und sich mit der Annahme der Staatsange­hörigkeit des Staates Bundesstaat Bayern (in Reorganisation) i. S. d. Artikel 139 GG entnazifiziert, denn alle Menschen, die ihre Abstammung gem. RuStAG 1913 nachweisen und ihren Wohnsitz in Bayern genommen haben, besitzen einen Rechtsanspruch auf die Staatsangehörigkeit in Bayern und die damit verbundenen Bodenrechte.

Die Staatsangehörigen der Glied-/Bundesstaaten sind KEINE Reichsbürger, welches die Staats­anwaltschaft Deggendorf erkannt und mit Schreiben vom 31.01.2017 bestätigt hat.

Unsere Anfrage vom 15. September 2017 an alle Bundesbehörden und Landesbehörden des Freistaats Bayern, Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der Kommunen, ihrer öffentlichen Auskunftspflicht nachzukommen und bis zum 25.09.2017 die Stelle im Freistaat Bayern zu nennen, welche die Staatsangehörigkeit gem. RuStAG 1913 in Bayern beurkundet und diese mitzuteilen, blieb unbeantwortet, womit bestätigt wurde, daß der Freistaat Bayern keine Staatsangehörigkeit gem. RuStAG 1913 vergibt.

Durch den am 03. September 2016 geschlossenen Staatsvertrag mit dem Staat Freistaat Preußen hat sich der Staat Bundesstaat Bayern aus der besatzungsrechtlichen Ordnung der Weimarer Republik und Ihrer Überlagerung durch das 3. Reich mit dessen Rechtsnach­folgerin Bundesrepublik Deutschland (BRD) (bestätigt vom IGH am 03.02.2012) mit ihrer Länder­verwaltung Freistaat Bayern endgültig gelöst.

Daher ist es rechtlich unmöglich, daß die Staatsangehörigen des Staates Bundesstaat Bayern (in Reorganisation) den „Reichsbürgern“ der NS-Zeit angehören.

Die Staatsangehörigen des Staates Bundesstaat Bayern lehnen jegliche Gewalt ab, und distanzieren sich davon! Dies hätten die Dienststellen der BRD mit innehabenden Gewalt­monopol mittlerweile durch die insgesamt mehr als 50-fachen Besuche bei Staatsange­hörigen in Bayern selbst feststellen können. Diese „Besuche“ gingen größtenteils mit schwer bewaffneten Sondereinsatzkommandos unter teils erheblicher Gewaltanwendung und Erniedrigungen gegenüber den Staatsangehörigen einher (Einschlagen von Autoscheiben, und Haustüren, stundenlange Fixierungen, Zerstörung von Sachgütern, etc. pp.), verbunden mit Denunziation und falschen Anschuldigungen bei Dritten, z.B. bei Verwandten und Arbeitgebern.

Hätten Ihre Dienststellen ihre Arbeit gewissenhaft, wahrheitsgetreu und unter rechts­staat­lichen Vorzeichen gemacht und die klar erkennbaren Unterschiede zwischen den selbst­er­nannten oder den von Ihnen identifizierten oder behaupteten Reichsbürgern – im Gegensatz zu den beurkundeten Staatsangehörigen des nachweislich völkerrechtlich existierenden Staates Bundesstaat Bayern (in Reorganisation) – herausgearbeitet und wahrheitsgemäß veröffentlicht, dann wären bereits vielen so zu Unrecht überfallenen und mißhandelten Menschen schweres Leid und Gewaltanwendung erspart geblieben.

Wir fordern daher sämtliche bewaffnete Gewalt der BRD auf, sich an die für sie vorge­ge­benen Gesetze zu halten, unter strengster Einhaltung der Art. 25 GG i. V. m. Art. 123 GG i. V. m. den Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Land­krieges vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO), (siehe Öffentliche Erklärung zur Kriegshetze durch die BRD-Presse gegen den Staat Freistaat Preußen vom 15.01.2018).

Hiermit erklären wir erneut öffentlich, daß wir die Bundesrepublik Deutschland, BRD, Germany etc. pp. gem. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Artikel 133 anerkennen:
„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts­gebietes ein“

Die von Ihren Dienststellen willkürlich, fahrlässig oder vorsätzlich gezogene Verbindung der Staatsangehörigen des Staates Bundesstaat Bayern (sowie der anderen Glied-/Bundes­staaten des Staatenbundes Deutsches Reich) zu den sog. „Reichsbürgern“ ist unverzüglich aufzuheben und eine Richtigstellung zu dem Schützen von Georgens­gmünd ist zu veröffentlichen.

Die Staatsangehörigen des Staates Bundesstaat Bayern
haben die Funktion des persistent objector übernommen
und bestehen auf die Einhaltung der Völkervertragsrechte – ius cogens -.

Wir verzichten nicht auf unsere Bodenrechte.
Diese Rechte sind den Staatsangehörigen der indigenen Völker gem. Völkervertragsrecht
ius cogens und ius postliminii bedingungslos zu gewähren.

 

Quelle: Veröffentlichung des Staates Bundesstaat Bayern vom 28. März 2018

Quellenlink: 28.03.2018 an Bundesverfassungsschutz zur Richtigstellung