Öffentliche Bekanntmachungen

Kündigung der invisiblen Verträge

Da mit der Erstzulassung Ihres KFZ in der BRD gleichzeitig invisible Verträge geschlossen wurden und das KFZ in das Eigentum der BRD-Geschäftsstellen im Irrtum, BGB § 119 abgegeben wurde, müssen alle Verträge wieder gekündigt werden. Nur dann können wir Ihre Fahrzeuge in der Republik Baden zulassen.

Daher bitten wir Sie, bei Einreichung Ihrer KFZ-Unterlagen, den Nachweis über die Kündigung dieser invisiblen Verträge mitzuschicken.