Da mit der Erstzulassung Ihres KFZ in der BRD gleichzeitig invisible Verträge geschlossen wurden und das KFZ in das Eigentum der BRD-Geschäftsstellen im Irrtum, BGB § 119 abgegeben wurde, müssen alle Verträge wieder gekündigt werden. Nur dann können wir Ihre Fahrzeuge in der Republik Baden zulassen.
Daher bitten wir Sie, bei Einreichung Ihrer KFZ-Unterlagen, den Nachweis über die Kündigung dieser invisiblen Verträge mitzuschicken.
KFZ Abmeldung Zulassungsstelle | 178.46 KB | |
Anmerkung Eigentumsrechte | 183.65 KB | |
KFZ Abmeldung ZFZR Kraftfahrt Bundesamt | 264.23 KB |