Mit der nationalsozialistischen Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 wurde durch das Nazi-Regime folgendes verordnet:
§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit [hier: „deutsch“] (Reichsangehörigkeit)
Mit dieser Verordnung (Gleichschaltung R=StAG; Neues Staatsrecht Auflage 1936 Seite 54) wurde unseren Vorfahren die Staatsangehörigkeit ihres Bundesstaates im Staatenbund des 2. Deutschen Reichs/Deutschland mit einem völkerrechtswidrigen Verwaltungsakt entzogen. Damit verloren unsere Vorfahren und auch ihre Abkömmlinge die Bodenrechte ihres Glied-/Bundesstaates wie z.B. in Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Württemberg, Hessen, etc. pp. und sie verloren gleichzeitig die Völkervertragsrechte, wie z.B. der Genfer Menschenrechtskonventionen oder der Haager Landkriegsordnung, weil deren Geltungsbereiche immer in den Grenzen der einzelnen Vertragsstaaten liegen.
Die Menschen wurden mit der deutschen Staatsangehörigkeit „deutsch“ de jure und de facto völkerrechts-widrig staatenlos gemacht, denn es gibt hier in Europa bis heute keinen Staat „Deutsch“. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit [staatenlos/deutsch] aufbauend wurde das Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (Drittes Reich) geschaffen.
§ 2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
Diese Staatenlosen der Nazi-Zeit verwaltet die BRD, als Rechtsnachfolger des Dritten Reichs, sich auch Bund, BRD, Germany etc. pp. nennend, mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) im Artikel 116 und sie führt eine Staatsangehörigkeit gemäß StAG im „Gelben Schein“ fort.
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt […]
Als offenkundiger Rechtsnachfolger des Dritten Reichs und handlungsfähiger deutscher Staat seit 23. Mai 1949 hat die BRD ihr Staatshoheitsgebiet am Südpol in der Antarktis, dessen Kartierung öffentlich bekannt gegeben im Bundesanzeiger Nr. 149 vom 05. August 1952 , herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz: „Bekanntmachung über die Bestätigung der Entdeckung von ‚Neu-Schwabenland‘ im Atlantischen Sektor der Antarktis durch die Deutsche Antarktische Expedition 1938/39 erfolgten Benennung geographischer Begriffe.“ Die Befugnisse der „Reichsbürger“ enden daher an den Außengrenzen Neuschwabenlands.
Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit „deutsch“ darf nicht erteilt werden, gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 22 „ 1. Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, […]"
Quelle: Vom Präsidium Deutsches Reich
Quellenlink: Amtsblatt Nr. 18 vom 05. Mai 2018