„Diese Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende. Sie ist mehr als 70 Jahre her […] und wir müssen auch als Deutsche lernen, mehr Verantwortung zu übernehmen.“
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reichs besitzt
gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Mit dem Ende der Nachkriegsordnung gilt sofort die Verfassung des Deutschen Reichs /Deutschland
vom 16. April 1871 sowie der Rechtsstand 1914, zwei Tage vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Für den Freistaat Preußen gilt die Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 und der Rechtsstand 18. Juli 1932, zwei Tage vor der völkerrechtswidrigen, gewaltsamen Einverleibung Preußens in die Weimarer Republik / Drittes Reich– ius cogens – i.V.m. den Ausführungsgesetzen zur Restitution/Reorganisation des Deutschen Reichs vom 27. November 2016.
Alle Völkerrechtsverträge wie z.B. das humanitäre Völkerrecht und die Haager Landkriegsordnung sind gültig und vorrangig zum Schutz der indigenen, autochthonen, deutschen Völker anzuwenden.
Reichsstrafgesetzbuch v. 1. Januar 1872
Erster Abschnitt. Hochverrath und Landesverrath
§ 81.
Wer außer den Fällen des §. 80. es unternimmt,
- […]
- die Verfassung des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaates oder die in demselben bestehende Thronfolge gewaltsam zu ändern,
- das Bundesgebiet ganz oder theilweise einem fremden Staate gewaltsam einzuverleiben oder einen Theil desselben vom Ganzen loszureißen, oder
- das Gebiet eines Bundesstaates ganz oder theilweise einem anderen Bundesstaate gewaltsam einzuverleiben oder einen Theil desselben vom Ganzen loszureißen,
wird wegen Hochverraths mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft. […]
Seit dem 27. April 2018 sind alle für die Zeit der Nachkriegsordnung geltenden Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Richtlinien etc. pp. aufgehoben. Die BRD besitzt keine gesetzgebende Gewalt.
Die Nachkriegsordnung ist zu Ende!
Quelle: Vom Präsidium Deutsches Reich
Quellenlink: Amtsblatt Nr. 19 vom 05. Juni 2018