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„Diese Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende. Sie ist mehr als 70 Jahre her […] und wir müssen auch als Deutsche lernen, mehr Verantwortung zu übernehmen." (Öffentliche Bekanntgabe durch Frau Bundeskanzlerin Merkel am 27. April 2018 bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Herrn US‐Präsident Trump im Weißen Haus, Washington D.C.)

Damit ist der Weg zur Wiederherstellung des Völkerrechtssubjektes Republik Baden als souveräner, selbstständiger Bundesstaat innerhalb des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich/Deutschland mit seinen 26 Glied‐/Bundesstaaten frei.

Alle Badener haben damit die einmalige Chance, verbunden mit dem völkerrechtlichen Auftrag, das Erbe ihrer Ahnen anzutreten und damit den letzten völkerrechtlich geäußerten Willen des deutschen Volkes der Badener nach dem 1. Weltkrieg und vor Inkrafttreten der „Weimarer Verfassung“ umzusetzen und im Rahmen der sog. Restitution völkerrechtlich wiederherzustellen.

Es ist der Auftrag, die Strukturen der staatlichen kommunalen Selbstverwaltung Badens wiederaufzubauen, um die freiheitlich, demokratische Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die Staatsgewalt und die Bodenrechte an das deutsche Volk der Badener zurückzugeben.

Es ist die einmalige Chance für alle Badener, dem derzeit noch illegal praktizierten Gewohnheitsrecht auf ihrem angestammten Territorium rechtskräftig durch das höherwertige Völkervertragsrecht entsagen und widersprechen zu können!

Dieses Gewohnheitsrecht legitimiert derzeit noch die in Deutschland mehr oder weniger offen praktizierten Rechtskreise „EU‐Recht“, „BRD‐Recht“, „Nazi‐Recht“, Handelsrecht, Seerecht, kanonisches Recht, etc. pp. Das praktizierte Gewohnheitsrecht bedeutet mittlerweile offenkundig den Verlust der tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit, der Souveränität und des rechtlichen Anspruches der Menschen auf das humanitäre Menschenrecht. Das praktizierte Gewohnheitsrecht nimmt dem deutschen Volk der Badener das Recht auf kommunale Selbstverwaltung in rechtsstaatlich organisierten Gemeinden, verknüpft mit dem Verlust der Rechte am eigenen Grund und Boden (Bodenrechte). Im weiteren Verlauf des praktizierten Gewohnheitsrechts, ist der unwiderrufliche und offensichtlich fest einkalkulierte Volkstod des deutschen Volkes der Badener erkennbar.

Dieses praktizierte Gewohnheitsrecht wird weiterhin von allen denjenigen legitimiert, am Leben gehalten und mit Energie versorgt, die sich diesen Strukturen ohne wirksamen Widerspruch oder sogar freiwillig unterwerfen. Ohne den Status quo im hier beschriebenem
Sinne zu verändern, werden diese durch Gewohnheitsrecht legitimierten Strukturen selbst durch starken Gegenprotest, Wahl alterna-tiver Parteien, Petitionen, Bürgerkrieg o. ä. weiterhin genährt.

Die von den alliierten Westmächten USA, Großbritannien und Frankreich installierte und gesteuerte Bundesrepublik Deutschland, die nun als Nachkriegsordnung beendet ist, hatte niemals eine Legitimation vom Souverän der (indigenen, autochthonen) deutschen Völker erhalten! Sie hatte sich vielmehr mit betriebenem Namensmißbrauch „Deutschland“, sowie unter Mißbrauch und Fälschung der Gesetze des Deutschen Reichs/Deutschland im Rechtsstand 1914, als „Scheinstaat“ in Europa mit ihrem gesamten Gewaltmonopol rechtswidrig eingenistet.

Sowohl die von den Alliierten installierte Weimarer Republik, das 3. Reich und die Bundesrepublik Deutschland mit einverleibter DDR, auf Grundlage ihres wichtigsten Regelwerkes der Nachkriegsordnung zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit – das von den Alliierten vorgegebene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – hat nun ein Ende!

Mit der Beendigung der Nachkriegsordnung am 27. April 2018 gilt in Baden der letzte völkerrechtskonforme Verfassungsstand des selbstständigen Bundesstaates Republik Baden vom 21. März 1919, im Gebietsstand 30. Juli 1914 und im Rechtsstand 12. August 1919, zwei Tage vor Inkrafttreten der „Weimarer Verfassung“ unter Beachtung der Verfassung des Deutschen Reichs 1871 und seiner Reichsgesetzgebung.

Der selbstständige Bundesstaat Republik Baden ist legitimer und völkerrechtskonformer Rechtsnachfolger des Großherzogtums Baden. Baden ist Signatar des Genfer Abkommens, Teil des humanitären Menschenrechtes, der Genfer Konventionen vom 22. August 1864.

Alle Badener mit nachgewiesener Abstammung gem. Reichs‐ und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (RuStAG 1913) werden hiermit aufgerufen, ihre Staatsangehörigkeit in dem selbstständigen Bundesstaat Republik Baden beurkunden zu lassen – damit das kostbare Erbe ihrer Vorfahren anzutreten – und zur Reorganisation/Restitution der staatlichen Rechte in Baden beizutragen und damit ihre zustehenden Boden‐ und Menschenrechte geltend zu machen.

„Ich hoffe, es wird Frieden geben für Nord‐ und Südkorea. Deutschland und Japan gehören natürlich auch dazu.“
(Zitat US‐Präsident Trump, Pressekonferenz am 27. April 2018)

Wir wünschen uns Frieden mit allen Völker dieser Erde auf dem Fundament der Wahrheit.

Quelle: Badisches Extrablatt Nr. 2 Ausgabe 20. Juni 2018