und traf am 19. Januar 1939 in antarktische Gewässern ein. Zwei mitgeführte Flugboote (Boreas und Passat) überflogen ein Gebiet von ca. 600.000 km² und dokumentierten die Forschungsflüge mit fast 11.000 Fotos. Nach der damaligen international gebräuchlichen Methode, machte das 3. Reich auch mit abgeworfenen Fallflaggen mit Hakenkreuzen den Anspruch auf das Gebiet geltend. Das gesamte Territorium erhielt den Namen "Neuschwabenland". Die kartographierten Landschaften bekamen deutsche Bezeichnungen, die das Auswärtige Amt im Bundesanzeiger Nr. 149 vom 05. August 1952 veröffentlichte, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz: „Bekanntmachung über die Bestätigung der Entdeckung von ‚Neu-Schwabenland‘ im Atlantischen Sektor der Antarktis durch die Deutsche Antarktische Expedition 1938/39 erfolgten Benennung geographischer Begriffe. Vom 12. Juli 1952.“
Südpol / Antarktis: (Abbildung befindet sich in der Quelldatei unter dem Quellenlink)
Alexander-v.-Humboldt-Gebirge, Humboldt-Graben, Altar, Am Überlauf, Barkley-Berge, Bastei, Bludau-Berge, Bolle-Berg,
Boreas (D-Agat), Brandt-Berg, Bruns-Berge, Buddenbrook-Kette, Bundermann-Ketten, Conrad-Gebirge, Dallmann-Berge, Eckhörner, Filchner-Berge, Gablenz-Rücken, Gburek-Spitzen, Geßner-Spitze, Gneis-Kopf, Gockel-Kamm, Graue Hörner, Gruber-Berge, Habermehl-Gipfel, Hädrich-Berg, Hedden-Berg, Herrmann-Berge, In der Schüssel, Johannes-Müller-Kamm, Kaye-Kamm, Kleinschmidt-Gipfel, Kottas-Berge, Kraul-Berge, Krüger-Berg, Kubus, Kurze-Gebirge, Lange-Platte, Loesener Platte, Lose Platte, Luz-Rücken,Mayr-Kette, Matterhorn, Mentzel-Berg, Mühlig-Hofmann-Gebirge, Neumayer-Steilwand, Neu-Schwabenland, Nordwest-Insel, Östliches Hochfeld, Ober-See, Passat(D-Alox), Paulsen-Berge, Payer-Gruppe, Penck-Mulde, Petermann-Ketten, Preuschoff-Rücken, Regula-Kette, Ritscher-Gipfel, RitscherLand, Röbke-Berg, Ruhnke-Berg, Sauter-Riegel, Schirmacher-Seenplatte, Schneider-Riegel, Schubert-Gipfel, Schulz-Höhen, Schichtberge, Schwarze Hörner, See-Kopf, Seilkopf-Berge, Sphinx-Kopf, Spieß-Gipfel, Stein-Kuppen, Todt-Riegel, Uhlig-Gipfel, Unter-See, Vorposten, Westliches Hochland, Weyprecht-Berge, Wegener-Inlandeis, Witte-Spitzen, Wohltat-Massiv, Zimmermann-Berg, Zuckerhut, Zwiesel
Norwegen schritt nicht gegen das Ausbringen deutscher Hoheitszeichen (Flaggen mit Hakenkreuz) im Gebiet Königin-Maud-Land ein, mit dem das 3. Reich aus dem Königin-Maud-Land das Gebiet Neu-Schwabenland vereinnahmte, und verwirkte dadurch die aus seinen Entdeckungen und Erforschungen abgeleiteten Rechte für Neu-Schwabenland nach dem Völkerrecht, denn ‚Entdeckung und Erforschung eines Gebietes sichern dem Entdeckerstaat nur für einen kurzen Zeitraum die Erwerbsrechte‘.
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde mit Urteil am 03. Februar 2012 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag als Rechtsnachfolger des 3. Reichs bestätigt. Mit dem „Gelben Schein“ beurkundet die BRD die Volkszugehörigkeit zum Deutschen Volk nach der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 (3. Reich). Seit 1990 hat sich dieses Deutsche Volk selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) im Gewohnheitsrecht als Verfassung für den Deutschen Staat gegeben.
Hier in Europa gibt es keine deutsche Staatsangehörigkeit !!!
Im Sinne des Art. 20 GG besitzt die BRD völkerrechtskonform die Staatsgewalt für das 1934 vom 3. Reich kreierte deutsche Staatsvolk (Gelber Schein) auf deutschem Staatsgebiet (Neuschwabenland) mit der Staatsverfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“
- Gemäß Art. 133 GG kann die BRD die nach dem 2.WK besetzten Gebiete der autochthonen, indigenen, deutschen Völker nur verwalten!
Quelle: Vom Präsidium des Deutschen Reichs
Quellenlink: Amtsblatt Nr. 17 vom 05. April 2018