Staatliche Weltnetzseite der Republik Baden

Mit dem Ende der Nachkriegsordnung seit dem 27. April 2018 ist der Weg zur Wiederherstellung des Völkerrechtssubjektes Republik Baden

als  souveräner, selbstständiger Bundesstaat innerhalb des Völkerrechtssubjektes Deutsches Reich/Deutschland

mit seinen 26 Glied-/Bundesstaaten frei.

Alle Badener haben damit die einmalige Chance, verbunden mit dem völkerrechtlichen Auftrag, das Erbe ihrer Ahnen anzutreten und

damit den letzten völkerrechtlich geäußerten Willen des deutschen Volkes der Badener

nach dem 1. Weltkrieg und vor Inkrafttreten der "Weimarer Verfassung" umzusetzen und

im Rahmen der sog. Restitution völkerrechtlich wiederherzustellen.

 

"Diese Zeit der Nachkriegsordnung ist zu Ende. Sie ist mehr als 70 Jahre her [...] und wir müssen auch als Deutsche lernen, mehr Verantwor-

tung zu übernehmen."  (Öffentliche Bekanntgabe durch Frau Bundeskanzlerin Merkel am 27. April 2018 bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Herrn US-Präsident Trump im Weißen Haus, Washington D.C.)

 

Die Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“,

zu der auch die Länderverwaltung „Baden-Württemberg“ gehört,

ist als Nachkriegsordnung damit seit dem 27. April 2018 zu Ende!

Damit ist auch die Verwaltungshoheit der BRD zusammen mit ihrem Grundgesetz hier in Europa zu Ende!

 

Seit dem 27. April 2018 gelten daher auf dem Territorium Badens zwangsläufig die letzte völkerrechtlich gültige Verfassung vom 21. März 1919 mit den

letzten völkerrechtlich gültigen Gesetzen, im Rechtsstand 12. August 1919, 2 Tage vor Fremd-Installierung der Weimarer Republik.

Die Rechte werden vertreten durch die völkerrechtskonforme Reorganisation des selbstständigen Bundesstaates Republik Baden,

im Gebietsstand 1914

 

Der selbstständige Bundesstaat Republik Baden ist legitimer und völkerrechtskonformer Rechtsnachfolger des Großherzogtums Baden.

Baden ist Signatar des Genfer Abkommens, Teil des humanitären Menschenrechtes, der Genfer Konventionen vom 22. August 1864.

 

Alle Badener mit nachgewiesener Abstammung gem. Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz 1913 (RuStAG 1913) werden hiermit aufgerufen,

ihre Staatsangehörigkeit in dem selbstständigen Bundesstaat Republik Baden beurkunden zu lassen

- damit das kostbare Erbe ihrer Vorfahren anzutreten -

und zur Reorganisation/Restitution der staatlichen Rechte in Baden beizutragen und damit ihre zustehenden Bodenrechte und

Menschenrechte geltend zu machen.

Jeder Deutsche steht nur mit der Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates

in den Genfer Konventionsrechten und der Haager Landkriegsordnung.

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Ihr Weg in die Staatlichkeit

Ihr Weg in die Staatlichkeit beginnt mit Umsetzung der Anordnung des Deutschen Reichs, aus dem Amtsblatt Nr. 1 vom 05. Dezember 2016.

Beachten Sie hierzu bitte die aktuellen zum Download bereitstehenden Dateien.




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